Rauchwarnmelder reagieren auf Rauchpartikel und warnt Sie, noch bevor sich eine tödliche Rauchkonzentration gebildet hat.

da der Mensch im Schlaf nichts riechen kann. Ein Melder
erfasst bis zu 40 m² innerhalb eines Raumes und warnt rechtzeitig
vor der Gefahr, noch bevor sich die tödlichen Rauchkonzentrationen
gebildet haben.Sobald Rauch in die Messkammer des Melders gelangt,
wird lautstark Alarm ausgelöst. Dies ist besonders nachts wichtig,

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Gesetzestext:

Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung
Vom 21. März 2013
Artikel 1

Die Landesbauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S.  256),  zuletzt  geändert  durch  Gesetz  vom  22.  Dezember  2011  (GV.  NRW.  S.  729), wird wie folgt geändert: Dem § 49 wird folgender Absatz 7 angefügt: „(7) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege  von  Aufenthaltsräumen  führen,  jeweils  mindestens  einen  Rauchwarnmelder  haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig  erkannt  und  gemeldet  wird.  Wohnungen,  die  bis  zum  31.  März  2013  errichtet  oder  genehmigt  sind,  haben die  Eigentümer  spätestens bis  zum  31.  Dezember 2016  entsprechend den  Anforderungen  nach  den  Sätzen  1  und  2  auszustatten. Die  Betriebsbereitschaft  der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung
bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.“